Selbständigkeit braucht Raum und Menschen, die begleiten, ohne zu kontrollieren.

Verselbständigungswohnen

  • Unser Verselbständigungswohnen richtet sich an
    Jugendliche und junge Erwachsene ab 16 Jahren,
    die den Übergang in ein eigenständiges Leben bewältigen wollen.

    Schritt für Schritt, mit Unterstützung, die stärkt statt steuert.

    Die jungen Menschen leben in eigenen Wohnungen oder kleinen WGs und werden von unseren Fachkräften eng begleitet.

  • Im Mittelpunkt steht die Entwicklung von Alltagskompetenzen:

    Haushalt, Finanzen, Termine, Ausbildung, Gesundheitsfürsorge - alles, was ein eigenständiges Leben ausmacht.

    Dabeigehen wir individuell vor, orientieren uns am Hilfeplan und bleiben flexibel, weil keine Biografie wie die andere ist.

  • Unsere pädagogischen Fachkräfte sind regelmäßig vor Ort, erreichbar in Krisen und verlässliche Ansprechpersonen im Alltag.

    Wir bieten Struktur, Orientierung und Raum für persönliche Entwicklung, immer mit dem Ziel - Eigenverantwortung und Selbstvertrauennachhaltig zu stärken.

  • Unser Ziel:

    Junge Menschen sollen sicher, mutig und mit realistischer Perspektive in ihr eigenes Leben starten können.

Rechtsgrundlagen

Das Verselbstständigungswohnen von Sway e. V. basiert auf den Bestimmungen des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und wird im Rahmen der Hilfe zur Erziehung umgesetzt.

Je nach individuellem Bedarf und Alter der jungen Menschen kommen dabei folgende gesetzliche Grundlagen zur Anwendung:

Die Hilfe erfolgt auf Grundlage eines Hilfeplanverfahrens gemäß § 36 SGB VIII, in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt.

Aufnahme, Betreuung und Entlassung sind dabei klar strukturiert, dokumentiert und an überprüfbare Ziele geknüpft.

Sway e. V. verfügt über die erforderliche Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII undarbeitet nach den fachlichen Empfehlungen des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sowie den Standards der örtlich zuständigen Jugendämter.