Hilfe, die nicht fragt wo du herkommst,
sondern wo du hinwillst.

Ambulante Hilfen zur Erziehung

  • Nicht jede Krise ist laut.
    Nicht jede Überforderung sichtbar.
    Und nicht jede Familie braucht die gleiche Lösung.

    Was es aber fast immer braucht:

    jemanden, der zuhört, mitdenkt und bleibt, wenn es schwierig wird.

  • Unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten genau das:

    Unterstützung, die im Alltag wirkt und Menschen in ihrer Lebensrealität erreicht.

    Wir begleiten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien dort, wo Hilfe greifbar sein muss:

    zu Hause, in der Schule, im sozialen Umfeld.

  • Unsere Fachkräfte helfen, wenn Konflikte eskalieren, Strukturen verloren gehen oder einfachalles zu viel wird.

    Wir stärken Beziehungen, fördern Selbstwirksamkeit und schaffen Raum für Entwicklung.

    Ganz individuell, mit Respekt und einem offenen Blick für das, was wirklich gebraucht wird.

  • Ob es um Erziehungsfragen, psychische Belastung, Schulvermeidung, Verselbstständigung oder familiäre Spannungen geht:

    Wir arbeiten auf Augenhöhe, systemisch und ressourcenorientiert.

    Immer mit dem Ziel:
    Entlastung zu schaffen, Klarheit zu gewinnen und gemeinsam neue Perspektiven zu entwickeln.

Ambulante Hilfe bei Sway e. V. heißt:

Da sein. Dranbleiben. Vertrauen aufbauen.

Und den Alltag Stück für Stück wieder stabilmachen - mit den Menschen, nicht über sie hinweg.

Rechtsgrundlagen

Die ambulanten Hilfen zur Erziehung von Sway e. V. basieren auf den gesetzlichen Regelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Sie werden in enger Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Jugendämtern geplant, umgesetzt und im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens regelmäßig überprüft.

Je nach individuellem Bedarf der jungen Menschen oder Familien kommen insbesonderefolgende Leistungen zum Einsatz:

Die Durchführung erfolgt auf Grundlage eines individuellen Hilfeplans (§ 36 SGB VIII), indem Ziele, Methoden und Zuständigkeiten gemeinsam mit dem Jugendamt, der Familie und den Fachkräften verbindlich vereinbart werden.

Sway e. V. erfüllt die fachlichen und strukturellen Voraussetzungen zur Leistungserbringunggemäß § 45 SGB VIII (Betriebserlaubnis) und arbeitet nach den aktuellen Qualitätsstandardsdes Landschaftsverbands Rheinland (LVR) sowie den Anforderungen der Jugendämter.